„Zu allererst sollt ihr einmütig zusammenwohnen, wie ein Herz und eine Seele auf dem Weg zu Gott. Denn war das nicht der entscheidende Grund, weshalb ihr euch zum gemeinsamen Leben entschlossen habt?“
(aus der Regel des Hl. Augustinus)
Wir Augustiner-Chorherren von Herzogenburg bemühen uns, dem augustinischen Ideal zu folgen. Das gemeinsame Leben ist ein Weg, unseren Dienst als Priester und Ordensleute für die Kirche besser erfüllen zu können.
In den meisten Abschnitten ihrer Geschichte hatte die Gemeinschaft von Herzogenburg zwischen 15 und 20 Mitglieder. In diesem Rahmen bewegen wir uns auch heute.
Nicht wenige Weltpriester schließen sich nach ihrer Pensionierung einer Klostergemeinschaft an, um in einer geistlichen Gemeinschaft verankert zu sein. Auch in Herzogenburg gibt es solche Mitbrüder. Als Stützen des Chorgebetes und als priesterliche Aushilfen sind sie dann wertvolle Mitglieder der Gemeinschaft des Hauses!
Eine Klostergemeinschaft lebt von ihrer Durchmischung: Es braucht den Esprit der jungen Mitbruder und die Gelassenheit der Älteren. Es gilt, aus verschiedenen Herkunftsländern und unterschiedlichen spirituellen Prägungen eine Gemeinschaft zu formen. Das Gebet, die aufgetragene Arbeit und das Leben im Stift wollen im rechten Verhältnis zueinander stehen. Die Gemeinschaft der Chorherren von Herzogenburg stellt sich mit über 900jähriger Erfahrung täglich diesen Ansprüchen.
Im Stift Herzogenburg gilt folgende Tagesordnung:
6.30 Uhr: Der Tag beginnt mit den Laudes, dem Morgenlob, daran schließt eine Zeit der Stille an, darauf folgt die Hl. Messe. Nach dem Frühstück geht jeder Mitbruder an seine Arbeit.
12.00 Uhr: Wir versammeln uns zur Sext, dem Mittagsgebet, an dem vor allem in den Sommermonaten auch Besucherinnen und Besucher des Klosters teilnehmen. Auf diese Gebetszeit folgt das Mittagessen.
18.00 Uhr: Die Vesper, das Abendgebet, beschließt die gemeinsamen Gebetszeiten des Tages; das Abendessen wird, wie die anderen Mahlzeiten auch, gemeinsam eingenommen.
Propst Petrus
Propst MMag. Petrus Stockinger
Am 9. April 2019 wurde Petrus Stockinger zum 69. Propst des Stiftes Herzogenburg gewählt. Er wurde 1982 in Ried im Innkreis in Oberösterreich geboren und im Jahr 2000 in das Chorherrenstift Reichersberg aufgenommen. 2005 trat Propst Petrus in das Stift Herzogenburg über, wo er 2006 die Ewige Profess ablegte. Er studierte in Salzburg und St. Pölten Theologie und Religionspädagogik und empfing 2009 durch den Erzbischof von Salzburg, Dr. Alois Kothgasser, das Sakrament der Priesterweihe. Danach war er als Kaplan in der Stadtpfarre Herzogenburg tätig.
Neben seiner Tätigkeit als Oberer bekleidete und bekleidet Propst Petrus viele stiftsinterne Ämter. So war er ab 2017 als Stiftsdechant der Stellvertreter des Propstes und leitet nach wie vor den Tourismusbereich.
Prälat Maximilian
Prälat KR Mag. Maximilian Fürnsinn
40 Jahre leitete Prälat Maximilian das Stift Herzogenburg. Er wurde 1940 in Herzogenburg geboren und trat nach Abschluss einer Lehre als Fleischhauer in das Kloster ein. Nach dem Theologiestudium in Wien und Klosterneuburg und seiner Priesterweihe 1972 war er einige Jahre als Kaplan in Herzogenburg tätig. Im Jahr 1979 wählten ihn die Mitbrüder zum 68. Propst des Stiftes. Diese Funktion übte Prälat Maximilian bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2019 aus. Mit 1. Juli 2021 wurde er durch die Kongregation für die Institute geweihten Lebens und die Gesellschaften apostolischen Lebens als Administrator des Stiftes Klosterneuburg eingesetzt.
Außerdem war und ist Prälat Maximilian in vielen außerstiftlichen Bereichen tätig. So ist er Ehrengroßprior des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem und bekleidete von 1998 bis 2013 das Amt des Vorsitzenden der Superiorenkonferenz der männlichen Ordensgemeinschaften Österreichs.
Der Weg ins Kloster
Wer sich für ein Leben als Augustiner-Chorherr interessiert, wird zunächst gut daran tun, das Leben im Kloster grundsätzlich kennenzulernen. Daher ist es üblich, eine Weile als Gast unseres Hauses mit der Gemeinschaft mitzuleben.
Hierauf folgt mit einem klaren Zeithorizont das Postulat, in dessen Verlauf eine Klärung des weiteren Lebensweges erfolgen soll.
Wer sich entschließt, unserer Gemeinschaft angehören zu wollen, beginnt sodann das Noviziat. Mit der Einkleidung, die bei uns traditionell am Vorabend des Augustinusfestes im Rahmen der ersten Vesper (27. August) stattfindet, werden ein Ordensname und das Ordenskleid verliehen. Dieses besteht aus einem schwarzen Talar mit dazugehörigem Zingulum, einem weißen Kollar, dem Birett und einem einfachen Rochett. Das für Augustiner-Chorherren typische Sarrocium (Rest des weißen Chorhemdes) wird bei uns nicht mehr getragen. Die nun folgende Zeit des Noviziats wird im Haus verbracht, im Noviziatsunterricht werden die Spezifika unseres Ordens gelehrt: Spiritualität des Ordens, Grundlagen über den Hl. Augustinus, Geschichte des eigenen Stiftes. Genauso steht die Prüfung der eigenen Berufung im Mittelpunkt: Ein Leben in Gemeinschaft unter den Gelübden von Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam, das von Gebet und Seelsorge geprägt ist, soll genauer kennengelernt werden.
Am Ende des Noviziats steht die Zeitliche Profess. Auf die Dauer von drei Jahren bindet sich der Kandidat an unser Kloster und die grundlegenden Gelübde. In dieser Zeit wird er zum akademischen Studium an eine Universität entsandt, dessen positiver Abschluss Voraussetzung für den Empfang der Priesterweihe ist.
Nach den drei Jahren der zeitlichen Profess sollten die Mitbrüder des Hauses ebenso wie der Kandidat ausreichend geprüft haben, ob ein gemeinsamer Weg gut und wünschenswert ist. Das Kapitel, die Vollversammlung der Mitbrüder, stimmt nach dem Antrag des Kandidaten darüber ab. Damit kann sich der Kandidat in der Feierlichen Profess endgültig an das Haus binden. Er erhält nun auch selbst Sitz und Stimme im Kapitel. Als Zeichen dieser Würde wird er bei der Profess mit dem festlichen Spitzenrochett (anstelle des bisher getragenen einfachen Rochetts) und der violetten Mozett bekleidet.
Üblicherweise erfolgt nun die Fortsetzung und der Abschluss der akademischen Studien der Theologie, im Anschluss daran die Diakonenweihe, das Pastoraljahr und die Priesterweihe.
Das Ordensrecht erlaubt aber ebenso die Aufnahme von Laienbrüdern, deren Weg im Orden mit Ausnahme des Universitätsstudiums gleich dem der Priesteramtskandidaten ist.